Bilder mieten oder kaufen?
Wenn sie Ihre Geschäftsräume durch Fotografien aufwerten, möchten Sie die Ausgaben natürlich auch als Betriebskosten von der Steuer absetzen.
Anders als bei Werken bereits anerkannter Künstler spricht man im Fall von noch nicht etablierten Künstlern von „Gebrauchskunst“, bei der steuerlich nicht mit einer Wertsteigerung zu rechnen ist. Dadurch können die Anschaffungskosten der durch uns vermittelten Werke über einen festen Zeitraum abgeschrieben werden. Auch die bezahlte Umsatzsteuer ist gegebenenfalls als Vorsteuer abziehbar.
Mieten Sie unsere Fotografien, können Sie die anfallende Miete sofort als Betriebsausgabe geltend machen; ebenso die Kosten für Transport und Hängung.
Ein weiteres Argument für’s Mieten: Falls gewünscht vereinbaren wir mit Ihnen einen regelmäßigen Austausch der Werke; so weht bei Ihnen ab sofort immer ein frischer Wind.